Rechtliche Grundlagen der 24-Stunden-Betreuung und Pflege zu Hause
Der eine rund um die Uhr Betreuung oder Pflege in den eigenen vier Wänden in Anspruch nehmen möchte, sollte auf rechtliche Sicherheit achten. Es gibt Anbieter, die ihre Leistungen nicht transparent gestalten oder rechtlich nicht abgesichert sind – hier drohen Risiken für Familien und pflegebedürftige.
Grundsätzlich gibt es zwei rechtlich saubere Wege, eine 24-Stunden-Betreuung zu organisieren
1. Betreuung über ein Partnerunternehmen im EU Land
Im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen aus EU-Ländern betreuungskräfte nach Deutschland entsenden. Dabei muss sowohl das Arbeitsrecht des Heimatlandes als auch teilweise deutsches Recht eingehalten werden.
Die Familie schließt in diesem Fall einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen ab. Darin werden alle Leistungen der Betreuung und pflegerischen Alltagshilfen genau festgelegt.
Wichtig: jede Betreuungskraft sollte eine so genannte A-1-Bescheinigung haben. Dies bestätigt das Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. So ist sichergestellt, dass die Versorgung rechtlich abgesichert ist.
2. Direkt Anstellung einer Pflegekraft aus dem EU-Land
Alternativ können Familien eine Betreuungs kraft direkt als Arbeitnehmer einstellen. Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Innerhalb der EU ist dafür keine Arbeitserlaubnis nötig.
Allerdings wird die Familie in diesem Fall zum Arbeitgeber. Das bedeutet, dass alle Pflichten eines Arbeitsverhältnisses gelten, zum Beispiel:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutz
- Versicherung- und Sozialleistungen
- Einhaltung von Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche
Diese Pflichten machen eine direkte Anstellung, häufig, sehr komplex und organisatorisch aufwändig.
Für weitere Informationen praktische Hinweise zur 24-Stunden-Betreuung empfiehlt sich die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter: www.wegweiser-demenz.de/informationen/betreuung-und-pflege/eigene-wohnung/24-stunden-betreuung.html