Kurzzeitpflege - Unterstützung für begrenzte Zeit

Manchmal benötigen Pflegebedürftige nur vorübergehend vollstationäre Pflege - zum Beispiel:

  •    Bei Krisensituationen in der häuslichen Pflege
  •    Übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt 

In diesen Fällen kann die Kurzzeitpflege in dafür geeigneten Einrichtungen genutzt werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung betragen bis zu 1.854 EUR pro Jahr für maximal acht Wochen - unabhängig vom Pflegegrad.

Pflegegrad

Kurzzeitpflege pro Jahr

21.864 EUR
31.864 EUR
41.864 EUR
51.864 EUR

* maximaler Betrag für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Kombination mit Verhinderungspflege 

Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Gesamtleistungsbetrag auf bis zu 3.539 EUR pro Jahr erhöht werden. Der zusätzlich in Anspruch genommene Betrag wird dann auf die Verhinderungspflege angerechnet.

Während der Kurzzeitpflege wird außerdem für bis zu acht Wochen jährlich die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weitergezahlt. 

Nutzung des Entlastungsbetrags 

Der Entlastungsbetrag kann ebenfalls für die Kurzzeitpflege genutzt werden, insbesondere für die Hotelkosten wie Unterkunft und Verpflegung, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen.