Pflegegeld für die häusliche Pflege und Beratungsbesuche
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie das Pflegegeld beantragen. Dieses Geld dient dazu, dass die notwendigen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Unterstützungen im Haushalt selbständig sichergestellt werden können.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch Ihre Pflegekasse oder Ihr privates Versicherungsunternehmen. Sie können das Pflegegeld auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren - dann werden beide Leistungen anteilig genutzt.
Höhe des Pflegegelds nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
2 | 347 EUR |
3 | 599 EUR |
4 | 800 EUR |
5 | 990 EUR |
Besonderheiten bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege: Nis zu sechs Wochen pro Jahr wird die Hälfte des Pflegegeld für Alter gezahlt, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.
- Kurzzeitpflege: Für bis zu 8 Wochen pro Kalender über die Hälfte des Pflegegeld fortgezahlt.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, nehmen Beratungsbesuche in der eigenen Wohnung wahr. In den Pflegegraden 2 & 3 erfolgt dies zweimal jährlich, in dem Pflegegrad 4 & 5 einmal pro Quartal. Das gilt auch dann, wenn der Umwandlung Anspruch genutzt wird und daneben keine ambulanten Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes bezogen werden.
Dies trifft ebenfalls so, wenn der Umwandlung Anspruch in Anspruch genommen wird, sofern daneben keine ambulanten Pflege Sachleistungen durch ein Pflegedienst Baustoff werden.
Pflegebedürftige, die zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, sind nicht verpflichtet, diese Beratungbesuche wahrzunehmen, können Sie aber freiwillig einmal pro Halbjahr abrufen.
Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen pflegefachlichen Beratungsbesuch pro Halbjahr, um die häusliche Versorgung zu prüfen und zu unterstützen.
Mit Betreuungshelden wissen Sie genau, wie sie Pflegegeld und Beratungbesuche optimal nutzen können, um Ihre häusliche Pflege sicher und entlastend zu gestalten.