Pflegegrad - Ein Überblick von Betreuungshelden
Wer Leistungen der Pflegeversicherung nutzen möchte, muss in einen Pflegegrad eingestuft sein. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung - bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassa (MDK), bei privat Versicherten durch unabhängige Gutachter wie Medicproof. Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegegrad 1: Leichte Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit
Pflegegrad 2: Deutliche Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit
Pflegegrad 4: Sehr schwere Einschränkung der Selbständigkeit/ Fähigkeit
Pflegegrad 5: Sehr schwere Einschränkung mit besonders hohem Pflegebedarf
So wird der Pflegegrad bestimmt
Die Einstufung berücksichtigt nicht nur körperliche Hilfe wie Mobilität; Ernährung und Körperpflege, sonder auch die kognitiven Fähigkeiten, psychische Verfassung und soziale Aktivitäten.
Es gibt sechs Bewertungsbereiche (Module), die mit unterschiedlichen Gewichtungen in die Einstufung einfließen.
Modul Gewichtung
- Kognitive & sprachliche Fähigkeit: 7,5 %
- Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten: 7,5 %
- Mobilität: 15 %
- Gestaltung des täglichen Lebens und soziale Interaktionen: 15 %
- Anforderungen aufgrund von Krankheit & Therapie: 20 %
- Selbstversorgung: 40 %
Der Grad der Selbstständigkeit wird in den sechs Modulen anhand von vier Kategorien beurteilt:
Eigenständigkeit
- Eigenständig
- Überwiegend eigenständig
- Überwiegend nicht eigenständig
- Nicht eigenständig
Mit der Zuordnung zu einem Pflegegeld besteht gemäß § 37 SGB XI ein Anspruch auf Pflegegeld. Damit können Sie gezielt Unterstützung im Alltag erhalten und Ihre Angehörigen entlasten.
Bei Betreuungshelden unterstützen wir Sie dabei, die passende Pflege zu beantragen und optimal zu nutzen.