Pflegegrad - Ein Überblick von Betreuungshelden

Wer Leistungen der Pflegeversicherung nutzen möchte, muss in einen Pflegegrad eingestuft sein. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung - bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassa (MDK), bei privat Versicherten durch unabhängige Gutachter wie Medicproof. Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. 

Pflegegrad 1: Leichte Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit 

Pflegegrad 2: Deutliche Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen der Selbständigkeit/ Fähigkeit 

Pflegegrad 4: Sehr schwere Einschränkung der Selbständigkeit/ Fähigkeit 

Pflegegrad 5: Sehr schwere Einschränkung mit besonders hohem Pflegebedarf

So wird der Pflegegrad bestimmt

Die Einstufung berücksichtigt nicht nur körperliche Hilfe wie Mobilität; Ernährung und Körperpflege, sonder auch die kognitiven Fähigkeiten, psychische Verfassung und soziale Aktivitäten.

Es gibt sechs Bewertungsbereiche (Module), die mit unterschiedlichen  Gewichtungen in die Einstufung einfließen.

Modul Gewichtung 

  1. Kognitive & sprachliche Fähigkeit: 7,5 %
  2. Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten: 7,5 %
  3. Mobilität: 15 %
  4. Gestaltung des täglichen Lebens und soziale Interaktionen: 15 %
  5. Anforderungen aufgrund von Krankheit & Therapie: 20 %
  6. Selbstversorgung:  40 %

Der Grad der Selbstständigkeit wird in den sechs Modulen anhand von  vier Kategorien beurteilt:

Eigenständigkeit

  1. Eigenständig  
  2. Überwiegend eigenständig
  3. Überwiegend nicht eigenständig 
  4. Nicht eigenständig

Mit der Zuordnung zu einem Pflegegeld besteht gemäß § 37 SGB XI ein Anspruch auf Pflegegeld. Damit können Sie gezielt Unterstützung im Alltag erhalten und Ihre Angehörigen entlasten. 

Bei Betreuungshelden unterstützen wir Sie dabei, die passende Pflege zu beantragen und optimal zu nutzen.