Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
Für Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Dazu zählt:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Hilfe beim Waschen oder Ankleiden)
- Pflegefachliche Beratungsmaßnahmen
- Unterstützung im Haushalt
Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad | Monatliche Sachleistung |
2 | 796 EUR |
3 | 1.497 EUR |
4 | 1.859 EUR |
5 | 2.299 EUR |
Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131€ pro Monat für weitere Leistungen zugelassener Pflegedienste genutzt werden.
- Pflegegrad 2 - 5: Der Entlastungsbetrag darf nicht für körperbezogene Pflege genutzt werden - dafür stehen die regulären Pflegesachleistungen zur Verfügung.
- Pflegegrad 1: Hier kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege eingesetzt werden.
Individuelle Gestaltung der Pflege
Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, die Leistungen nach ihren Wünschen zusammenzustellen. Vor Vertragsabschluss oder nach wesentlichen Änderungen erstellt der ambulante Pflegedienst einen Kostenvoranschlag, sodass die Pflegebedürftigen genau wissen: Welche Leistungen sie erhalten & welche Kosten entstehen
Das sorgt für Transparenz und Planbarkeit innerhalb des persönlichen Pflegearrangements.
Wichtig: Nur Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind, können die Leistungen direkt abrechnen.